Photovoltaik-Förderung & Einspeisevergütung 2026

Du überlegst, eine PV-Anlage zu kaufen – und willst wissen, welche Förderungen es gibt und ob sich die Investition wirklich rechnet? Photovoltaik-Förderung 2026 umfasst die gesetzliche Einspeisevergütung nach EEG, zinsgünstige KfW-Kredite, den Nullsteuersatz auf Solaranlagen sowie regionale Zuschüsse der Bundesländer und Kommunen – mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit deiner Anlage messbar zu verbessern. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Vergütungssätze aktuell gelten, wie du Einspeisevergütung und Eigenverbrauch mit Speicher konkret vergleichst und welche Strategie für dich sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Feste Einspeisevergütung gilt noch: Aktuelle Sätze: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) und 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).
  • KfW 270 wird oft übersehen: Günstige Kredite für PV und Speicher sind mit der Einspeisevergütung kombinierbar.
  • Nullsteuersatz spart sofort: Für die meisten Privatanlagen entfällt die Mehrwertsteuer vollständig – ohne Antrag.
  • Bestandsschutz sichern: Wer bis Ende 2026 installiert, sichert sich 20 Jahre feste Vergütungssätze vor der geplanten EEG-Reform.
  • Speicher rechnet sich: Bei Strompreisen über 30 ct/kWh schlägt Eigenverbrauch die reine Einspeisung oft deutlich.
S Energiesysteme auf den LandTageNord 2026 in Wüsting. Photovoltaik und Stromspeicher für Landwirtschaft, Gewerbe und Eigenheim. Stand i1.
15.08.2026

Einspeisevergütung 2026: Welche Sätze gelten aktuell?

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den du für jede Kilowattstunde Solarstrom bekommst, die du ins öffentliche Netz einspiest. Sie ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird für 20 Jahre garantiert – gerechnet ab Inbetriebnahme deiner Anlage. Entscheidend: Die anzulegende Werte, die beim Start gelten, bleiben für dich die gesamten 20 Jahre fest. Was danach kommt, betrifft dich nicht mehr.

Aktuelle Vergütungstabelle nach Anlagengröße und Einspeisung

Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende Sätze als Grundlage für die Einspeisevergütung:

| Anlagengröße | Einspeisung | Vergütungssatz | |---|---|---| | Bis 10 kWp | Teileinspeisung | 7,78 ct/kWh | | Bis 10 kWp | Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh | | 10–40 kWp | Teileinspeisung | 6,51 ct/kWh | | Ab 40 kWp | Teileinspeisung | 5,84 ct/kWh | | Über 100 kWp | Direktvermarktung/Marktprämie | marktabhängig |

Volleinspeisung bedeutet: Du verbrauchst keinen selbst erzeugten Strom und speist alles ein. Das lohnt sich nur in Ausnahmefällen. Bei Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil selbst und speist den Rest ein – das ist für die meisten Eigenheimbesitzer das Standardmodell.

Degression: Wann sinken die Sätze und um wie viel?

Die Vergütungssätze werden halbjährlich um jeweils 1 Prozent abgesenkt – das nennt sich Degression. Wer im August 2026 installiert, bekommt etwas weniger als jemand, der im Februar 2026 ans Netz gegangen ist. Der Unterschied pro Halbjahr ist überschaubar, über 20 Jahre summiert er sich aber spürbar. Der Bestandsschutz sorgt dafür, dass deine einmal festgelegten Sätze für die gesamte Förderdauer unveränderlich bleiben. Die Marktprämie als Alternative zur festen Regelung gilt bisher vor allem für größere Anlagen im Ausschreibungsverfahren – für ein typisches Einfamilienhaus ist sie aktuell nicht relevant.

Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch mit Speicher – was lohnt sich mehr?

Früher war die Antwort einfach: Einspeisung lohnte sich kaum, Eigenverbrauch war das Maß aller Dinge. Heute ist die Rechnung differenzierter. Bei Strompreisen jenseits der 30 Cent pro Kilowattstunde ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich wertvoller als das, was du durch Einspeisung bekommst.

Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage – Teileinspeisung vs. Speicher

Ein konkretes Beispiel aus der Beratungspraxis: Eigenheim, 10 kWp PV-Anlage, 4.000 kWh Jahresverbrauch, Strombezugspreis 30 ct/kWh.

Szenario A – Teileinspeisung ohne Speicher: Die Anlage erzeugt rund 9.000 kWh im Jahr. Ohne Speicher verbrauchst du davon etwa 30 Prozent selbst (ca. 2.700 kWh), den Rest speist du ein. Das ergibt: 2.700 kWh × 30 ct = 810 Euro Ersparnis durch Eigenverbrauch, plus rund 6.300 kWh × 7,78 ct = 490 Euro Einspeisevergütung. Gesamtvorteil: rund 1.300 Euro jährlich.

Szenario B – Teileinspeisung mit 10-kWh-Speicher (finanziert über KfW 270): Der Speicher erhöht deinen Eigenverbrauchsanteil auf ca. 70 Prozent (6.300 kWh). Ersparnis durch Eigenverbrauch: 6.300 kWh × 30 ct = 1.890 Euro. Einspeisung: 2.700 kWh × 7,78 ct = 210 Euro. Gesamtvorteil: rund 2.100 Euro jährlich – das sind 800 Euro mehr pro Jahr. Günstige Kredite über das KfW-Programm 270 reduzieren dabei die Finanzierungskosten des Speichers merklich.

Wann kippt die Rechnung zugunsten des Speichers?

Die Rechnung kippt klar zugunsten des Speichers, wenn dein Strombezugspreis über 25 Cent liegt und du tagsüber wenig zuhause bist. Dann nutzt du den selbst erzeugten Strom ohne Speicher schlicht nicht. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht, wenn du eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreibst: Beide erhöhen deinen Eigenverbrauch spürbar. In der Beratungspraxis zeigt sich regelmäßig, dass eine Wärmepumpe den Eigenverbrauchsanteil allein um 20 bis 30 Prozent steigert – eine Wallbox ähnlich. In diesen Konstellationen amortisiert sich ein Batteriespeicher deutlich schneller.

KfW-Förderung & weitere Bundesprogramme im Überblick

In der Beratungspraxis zeigt sich regelmäßig: Eigenheimbesitzer kennen die EEG-Vergütung, das KfW-Programm 270 übersehen sie aber häufig. Das kostet bares Geld – denn beide Förderwege lassen sich problemlos kombinieren.

KfW 270 Erneuerbare Energien: Kredit für PV und Speicher

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien" bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Das Programm finanziert die gesamte Anlage inklusive Speicher und Installation. Die Konditionen sind günstig, weil die KfW als Förderbank deutlich niedrigere Zinssätze anbietet als ein klassischer Bankkredit. Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor der Auftragserteilung gestellt werden – dazu gleich mehr. Das Programm steht Privatpersonen, Unternehmen und Landwirten offen.

Nullsteuersatz: Was gilt aktuell und für wen?

Seit Januar 2023 gilt für die meisten PV-Anlagen auf Wohngebäuden ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Konkret: Auf Kauf, Lieferung und Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp fällt für Privatpersonen keine Mehrwertsteuer an. Das spart direkt bei der Anschaffung – ohne Antrag, ohne Bürokratie. Die Regelung besteht unverändert weiter. Direkte Zuschüsse gibt es über diesen Weg nicht, aber die steuerliche Entlastung wirkt wie ein sofortiger Preisnachlass. Gewerbliche Betreiber sollten die Sachlage mit ihrem Steuerberater klären, da hier andere Regelungen gelten können.

Regionale Förderungen: Was dein Bundesland zusätzlich zahlt

Neben den bundesweiten Programmen zahlen viele Bundesländer und Kommunen eigene Zuschüsse – und diese werden häufig übersehen. In Spitzenfällen erreichen kommunale Förderungen bis zu 8.935 Euro für PV-Anlagen kombiniert mit Batteriespeicher. Es lohnt sich, vor der Investition systematisch zu prüfen, was deine Region obendrauflegt.

Bundesländer-Übersicht: Förderprogramme und Zuschüsse im Vergleich

| Bundesland | Programm / Förderweg | Besonderheit | |---|---|---| | Baden-Württemberg | L-Bank Förderprogramme | Zuschüsse für PV und Speicher, teils kombinierbar mit KfW | | Bayern | BayernFonds / kommunale Programme | Starke kommunale Unterschiede, Einzelprüfung nötig | | Nordrhein-Westfalen | Prog. Rationelle Energieverwendung | Seit 2026 gilt Solarpflicht bei vollständiger Dacherneuerung | | Niedersachsen | NBank / kommunale Förderung | Regionale Programme der Kommunen relevant | | Weitere Länder | Einzelne Länderprogramme | Immer aktuell beim jeweiligen Förderinstitut prüfen |

Kommunen unterstützen teils mit eigenen Zuschussprogrammen, die nicht zentral gelistet sind. Ein Anruf bei deiner Gemeindeverwaltung oder ein Blick auf die Website deines Landkreises lohnt sich. Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig – Informationen immer tagesaktuell beim zuständigen Förderinstitut einholen.

Mieterstromzuschlag: Wer profitiert davon?

Der Mieterstromzuschlag ist ein Bundesprogramm, das Vermieter fördert, die Solarstrom direkt an ihre Mieter liefern – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Mieter zahlen einen günstigeren Mieterstromtarif, der Vermieter erhält den Mieterstromzuschlag als zusätzliche Vergütung. Das Programm ist interessant für Mehrfamilienhäuser und kleinere Wohngebäude. Für Eigenheimbesitzer oder landwirtschaftliche Betriebe spielt der Mieterstromzuschlag in der Regel keine Rolle – er ist klar auf Vermieter-Mieter-Konstellationen ausgelegt.

Was ändert sich 2027? Post-EEG-Strategie für späte Käufer

Nach aktuellem Stand ist 2026 das letzte Jahr mit garantierten festen Einspeisevergütungen für Neuanlagen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Arbeitsentwurf Pläne vorgelegt, die feste Vergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp zu streichen. Wer 2027 oder später installiert, steht vor einer anderen Ausgangslage.

Feste Einspeisevergütung läuft aus – was kommt danach?

  1. Marktprämie statt Festsatz: Größere Anlagen werden künftig über Ausschreibungen in die Direktvermarktung geschickt. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und einem Referenzwert aus – aber ohne die Planungssicherheit fester Sätze.
  2. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Wer keinen Speicher hat, bekommt bei negativen Börsenstrompreisen künftig nichts. Diese Regelung ist bereits beschlossen.
  3. Bestandsschutz bleibt: Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, ist für 20 Jahre abgesichert. Die Reform trifft nur Neuanlagen, die danach ans Netz gehen.

So planst du eine PV-Anlage sinnvoll, wenn du 2027 oder später installierst

Wenn du weißt, dass du erst 2027 oder später installierst, ändert sich die Strategie – nicht das Grundprinzip. Eigenverbrauch maximieren wird dann noch wichtiger, weil die Einspeisung weniger planbar vergütet wird. Der Arbeitsentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Direktvermarktung und Speicherkopplung die neuen Standards werden. Konkret heißt das: Plane von Anfang an mit einem Batteriespeicher, integriere Wärmepumpe und Wallbox als Verbrauchsquellen und nutze KfW-Kredite sowie regionale Förderungen – die bleiben aller Voraussicht nach bestehen. Eine sorgfältig geplante Anlage mit hohem Eigenverbrauch rechnet sich auch ohne feste Einspeisevergütung.

Schritt für Schritt: So kombinierst du alle Fördertöpfe optimal

Wer alle verfügbaren Förderungen kombiniert, holt deutlich mehr aus seiner Investition heraus. Die Reihenfolge ist dabei entscheidend. Ein häufiger Fehler in der Beratungspraxis: Kunden erteilen den Auftrag, bevor sie den KfW-Antrag gestellt haben. Das führt dazu, dass die Förderung komplett entfällt – weil der Antrag zwingend vor Vertragsabschluss eingereicht werden muss. Dieser Fehler lässt sich mit der richtigen Reihenfolge leicht vermeiden.

  1. Nullsteuersatz prüfen: Stelle sicher, dass deine Anlage die Voraussetzungen erfüllt (Wohngebäude, bis 30 kWp). Dieser Vorteil entsteht automatisch – kein Antrag nötig.
  2. Regionale Förderprogramme recherchieren: Prüfe Bundesland, Landkreis und Gemeinde auf eigene Zuschüsse. Manche Programme vergeben Mittel nach dem Windhundprinzip.
  3. KfW-Antrag stellen – VOR Auftragserteilung: Das ist der kritischste Schritt. Ohne vorherigen Antrag gibt es keine KfW-Förderung. Dein Installateur kann dich dabei begleiten, aber die Verantwortung für den Zeitpunkt liegt bei dir.
  4. Auftrag erteilen und Anlage installieren: Erst jetzt unterschreibst du den Installationsvertrag.
  5. Anlage in Betrieb nehmen und EEG-Vergütung sichern: Mit Inbetriebnahme beginnt dein 20-jähriger Förderzeitraum. Die aktuell geltenden Sätze sind ab diesem Moment fixiert.
  6. Mieterstromzuschlag prüfen (bei Vermietern): Falls zutreffend, separat beantragen.

Wer diese Reihenfolge einhält, schöpft alle Fördertöpfe vollständig aus – und zahlt am Ende deutlich weniger für dieselbe Anlage.

Fazit: Lohnt sich eine PV-Anlage noch – und wann solltest du handeln?

Ja, eine PV-Anlage lohnt sich – und die Rahmenbedingungen sind besser als viele denken. Modulpreise sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Die Förderungen durch Nullsteuersatz, KfW-Kredite und Einspeisevergütung bestehen, und die Strompreise bleiben auf einem Niveau, das Eigenverbrauch sehr attraktiv macht. Solarenergie ist längst keine rein ökologische Entscheidung mehr, sondern eine wirtschaftlich solide Investition.

Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern wann. Wer bis Ende 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Bestandsschutz mit festen Vergütungssätzen – bevor die EEG-Reform 2027 die Spielregeln für Neuanlagen ändert. Das ist keine Druckmasche, sondern eine sachliche Einschätzung der gesetzlichen Lage. Wenn du gerade planst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, konkrete Zahlen für deine Situation zu ermitteln – mit jemandem, der dir die Wirtschaftlichkeit ehrlich vorrechnet, nicht schönredet.

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