Einspeisevergütung 2026: Welche Sätze gelten aktuell?
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den du für jede Kilowattstunde Solarstrom bekommst, die du ins öffentliche Netz einspiest. Sie ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird für 20 Jahre garantiert – gerechnet ab Inbetriebnahme deiner Anlage. Entscheidend: Die anzulegende Werte, die beim Start gelten, bleiben für dich die gesamten 20 Jahre fest. Was danach kommt, betrifft dich nicht mehr.
Aktuelle Vergütungstabelle nach Anlagengröße und Einspeisung
Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende Sätze als Grundlage für die Einspeisevergütung:
| Anlagengröße | Einspeisung | Vergütungssatz | |---|---|---| | Bis 10 kWp | Teileinspeisung | 7,78 ct/kWh | | Bis 10 kWp | Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh | | 10–40 kWp | Teileinspeisung | 6,51 ct/kWh | | Ab 40 kWp | Teileinspeisung | 5,84 ct/kWh | | Über 100 kWp | Direktvermarktung/Marktprämie | marktabhängig |
Volleinspeisung bedeutet: Du verbrauchst keinen selbst erzeugten Strom und speist alles ein. Das lohnt sich nur in Ausnahmefällen. Bei Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil selbst und speist den Rest ein – das ist für die meisten Eigenheimbesitzer das Standardmodell.
Degression: Wann sinken die Sätze und um wie viel?
Die Vergütungssätze werden halbjährlich um jeweils 1 Prozent abgesenkt – das nennt sich Degression. Wer im August 2026 installiert, bekommt etwas weniger als jemand, der im Februar 2026 ans Netz gegangen ist. Der Unterschied pro Halbjahr ist überschaubar, über 20 Jahre summiert er sich aber spürbar. Der Bestandsschutz sorgt dafür, dass deine einmal festgelegten Sätze für die gesamte Förderdauer unveränderlich bleiben. Die Marktprämie als Alternative zur festen Regelung gilt bisher vor allem für größere Anlagen im Ausschreibungsverfahren – für ein typisches Einfamilienhaus ist sie aktuell nicht relevant.
