Gilt die Solarpflicht schon heute?
Ja. In Niedersachsen gibt es eine geltende Photovoltaikpflicht. Sie ist keine Ankündigung, sondern Recht. Trotzdem sind viele Eigentümer unsicher. Denn die Regel greift je nach Vorhaben unterschiedlich. Hier ist der Überblick.
Was steht in § 32a NBauO?
Die Pflicht steht in der Niedersächsischen Bauordnung. Sie gilt seit dem 1. Januar 2025 für neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche. Die Kernregel: Mindestens 50 Prozent der Dachfläche müssen mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden. Auch Veränderungen am Dach, etwa eine Erneuerung oder ein Anbau, können die Pflicht auslösen. Ziel ist, den Ausbau von Solarstrom auf Gebäuden zu beschleunigen.
Was ändert das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Der Bund hat mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, eine eigene Solarpflicht beschlossen. Das Gesetz ist seit Sommer 2026 in Kraft. Die Pflicht kommt schrittweise: für neue Nichtwohngebäude ab 2027, für neue Wohngebäude ab 2030. Für Wohngebäude in Niedersachsen bleibt die Landesregel damit vorerst die wichtigste Grundlage. Wer heute plant, sollte beide Ebenen kennen. So entsteht später kein Nachrüstbedarf.
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