Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung der PV-Anlage
Kann ich meine PV-Anlage auch als Privatperson abschreiben?
Ja, auch Privatpersonen können ihre PV-Anlage abschreiben, wenn sie den erzeugten Strom ins Netz einspeisen und damit Einkünfte erzielen. In diesem Fall wird die PV-Anlage wie ein Gewerbebetrieb behandelt und die Abrechnung erfolgt über die Einkunftsart „Gewerbebetrieb“.
Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 von Nico Bührmann.
Was passiert, wenn ich die PV-Anlage verkaufe?
Beim Verkauf einer PV-Anlage wird die Abschreibung anteilig bis zum Verkaufszeitpunkt berechnet. Der Restwert der Anlage kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass der Verkauf steuerlich korrekt erfasst wird, da dies zu steuerpflichtigen Gewinnen führen kann.
Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 von Nico Bührmann.
Kann ich die Abschreibung rückwirkend geltend machen?
Die Abschreibung beginnt mit dem Jahr der Anschaffung und Inbetriebnahme der PV-Anlage. Eine rückwirkende Abschreibung für frühere Jahre ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können Steuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, unter Umständen korrigiert werden.
Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 von Nico Bührmann.