Abschreibung PV Anlage
Das ist möglich

Der Boom der Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) hält ungebrochen an und immer mehr Hausbesitzer und Unternehmen setzen auf Solarstrom, um Energiekosten dauerhaft zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Neben den offensichtlichen Vorteilen für Umwelt und Geldbeutel bieten PV-Anlagen aber auch steuerliche Vorteile.

Durch die Abschreibung können Sie Anschaffungskosten steuerlich geltend machen und so erhebliche Einsparungen erzielen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Abschreibung Ihrer PV-Anlage.

Sparschwein steht auf PV-Modul

PV-Anlage abschreiben: Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?

Die Abschreibung einer PV-Anlage wird durch das deutsche Steuerrecht geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Photovoltaikanlagen als abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten, die über ihre Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden können. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Einkommenssteuergesetz (EStG), das verschiedene Möglichkeiten für Investitionen in PV-Anlagen vorsieht.

Lineare Abschreibung vs. Sonderabschreibung

Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methode, bei der die Anschaffungskosten der PV-Anlage gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Aktuell beträgt die Nutzungsdauer von PV-Anlagen laut den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) 20 Jahre, was einer jährlichen Abschreibung von 5 % der Anschaffungskosten entspricht.

Daneben gibt es die Möglichkeit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Diese Regelung erlaubt es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung bis zu 20 % der Kosten zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung abzuschreiben. Sie kann vor allem für kleinere Betriebe und Freiberufler interessant sein, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Welche Formen der Abschreibung für Solaranlagen gibt es?

Die Abschreibung Ihrer Solaranlage ist ein wichtiger Aspekt, um die Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Abhängig von Ihrer individuellen Situation und den steuerlichen Rahmenbedingungen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung.

Diese Optionen ermöglichen es Ihnen, Ihre Investition effektiv abzusetzen und somit Ihre Steuerlast zu verringern. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der gängigsten Modelle:

Abschreibungsmethode Beschreibung Zielgruppe
Lineare Abschreibung Verteilung der Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer (meist 20 Jahre). Privatpersonen und Unternehmen
Sonderabschreibung nach §7g EStG Erlaubt zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten Jahren. Kleine Unternehmen und Selbstständige
Sofortabschreibung Einmalige Abschreibung im Jahr der Anschaffung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Kleinunternehmer mit geringen Investitionskosten
Degressive Abschreibung Höhere Abschreibungssätze in den ersten Jahren, danach abnehmend (aktuell nur befristet wieder eingeführt). Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf
Investitionsabzugsbetrag Vorab-Abschreibung für geplante Investitionen bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Unternehmen, die Investitionen planen

Abschreibung der PV-Anlage: Diese Kosten lassen sich abschreiben

Bei der Abschreibung einer PV-Anlage können verschiedene Kostenarten berücksichtigt werden. Es ist wichtig, alle abzugsfähigen Kosten korrekt zu erfassen, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Anschaffungskosten der PV-Anlage

Die Anschaffungskosten der PV-Anlage umfassen alle Ausgaben, die direkt mit dem Kauf und der Installation der Anlage verbunden sind. Dazu gehören:

  • Kosten für die PV-Module:

Dies sind die eigentlichen Solarmodule, die auf dem Dach oder der Freifläche installiert werden.

  • Kosten für Wechselrichter:

Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um.

  • Montagekosten:

Dazu zählen die Kosten für die Installation der Anlage, einschließlich der Arbeitskosten.

  • Planungskosten:

Diese umfassen die Kosten für die Planung und Beratung durch Fachunternehmen.

  • Kosten für das Gerüst:

Bei der Installation auf Dächern können Kosten für das notwendige Gerüst anfallen.

Betriebskosten der PV-Anlage

Neben den Anschaffungskosten können auch bestimmte Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden, wie z. B.:

  • Wartung und Reparaturen:

Regelmäßige Wartungen und notwendige Reparaturen durch einen Fachbetrieb können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

  • Versicherungskosten:

Kosten für Versicherungen, die Schäden an der Anlage abdecken, sind ebenfalls abzugsfähig.

  • Mietkosten für den Zählerplatz:

Falls für die Anlage ein separater Zählerplatz gemietet werden muss, können diese Kosten ebenfalls abgesetzt werden.

Finanzierungskosten

Falls die PV-Anlage über ein Darlehen finanziert wird, sind die Zinsen für dieses Darlehen ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Dies kann insbesondere bei größeren Anlagen eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen.

PV-Anlage abschreiben? Mit diesen Tipps sparen Sie

Die Abschreibung Ihrer PV-Anlage kann Ihnen helfen, erhebliche Steuervorteile zu erzielen und die Kosten Ihrer Investition zu senken. Mit den folgenden Tipps können Sie das Beste aus den steuerlichen Möglichkeiten herausholen:

  • Beratung durch einen Steuerexperten:

Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle Möglichkeiten der Abschreibung zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

  • Sonderabschreibung nutzen:

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, profitieren Sie von der Sonderabschreibung nach § 7g EStG.

  • Kosten genau dokumentieren:

Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Anschaffungs- und Betriebskosten, um diese korrekt absetzen zu können.

  • Aktuelle Gesetzesänderungen beachten:

Halten Sie sich über Änderungen im Steuerrecht auf dem Laufenden, um keine steuerlichen Vorteile zu verpassen.

  • Langfristige Planung:

Planen Sie die Finanzierung Ihrer PV-Anlage langfristig, um von den steuerlichen Vorteilen voll zu profitieren.

Und für genau diese Planung braucht es einen Partner wie CS Energiesysteme, der Sie bei Auswahl und Konzeption Ihrer PV-Anlage fachgerecht unterstützt. Dabei profitieren Sie von einer umfassenden Beratung, die sowohl technische als auch steuerliche Aspekte berücksichtigt. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen helfen, Ihre Investition in erneuerbare Energien effizient und möglichst kostensparend zu gestalten.

CS Energiesysteme berät Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie die Abschreibung Ihrer PV-Anlage möglichst gewinnbringend gestalten können. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie, um Ihre Energiekosten dauerhaft zu senken und Ihre Steuerlast zu mindern. Mit CS Energiesysteme investieren Sie nicht nur in eine nachhaltige Zukunft, sondern auch in langfristige finanzielle Sicherheit.

Teambild der CS-Energiesysteme GmbH

Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung der PV-Anlage

Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung der PV-Anlage

Kann ich meine PV-Anlage auch als Privatperson abschreiben?

Ja, auch Privatpersonen können ihre PV-Anlage abschreiben, wenn sie den erzeugten Strom ins Netz einspeisen und damit Einkünfte erzielen. In diesem Fall wird die PV-Anlage wie ein Gewerbebetrieb behandelt und die Abrechnung erfolgt über die Einkunftsart „Gewerbebetrieb“.

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 von Nico Bührmann.

Was passiert, wenn ich die PV-Anlage verkaufe?

Beim Verkauf einer PV-Anlage wird die Abschreibung anteilig bis zum Verkaufszeitpunkt berechnet. Der Restwert der Anlage kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass der Verkauf steuerlich korrekt erfasst wird, da dies zu steuerpflichtigen Gewinnen führen kann.

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 von Nico Bührmann.

Kann ich die Abschreibung rückwirkend geltend machen?

Die Abschreibung beginnt mit dem Jahr der Anschaffung und Inbetriebnahme der PV-Anlage. Eine rückwirkende Abschreibung für frühere Jahre ist in der Regel nicht möglich. Allerdings können Steuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, unter Umständen korrigiert werden.

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 von Nico Bührmann.

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