PV-Anlage abschreiben: Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Die Abschreibung einer PV-Anlage wird durch das deutsche Steuerrecht geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Photovoltaikanlagen als abnutzbare Wirtschaftsgüter gelten, die über ihre Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden können. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Einkommenssteuergesetz (EStG), das verschiedene Möglichkeiten für Investitionen in PV-Anlagen vorsieht.
Lineare Abschreibung vs. Sonderabschreibung
Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methode, bei der die Anschaffungskosten der PV-Anlage gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Aktuell beträgt die Nutzungsdauer von PV-Anlagen laut den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) 20 Jahre, was einer jährlichen Abschreibung von 5 % der Anschaffungskosten entspricht.
Daneben gibt es die Möglichkeit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Diese Regelung erlaubt es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung bis zu 20 % der Kosten zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung abzuschreiben. Sie kann vor allem für kleinere Betriebe und Freiberufler interessant sein, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

