Zwei Anmeldungen im Überblick
Wer eine Solaranlage in Betrieb nimmt, muss zwei Dinge erledigen. Erstens: die Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Im Oldenburger Land ist das in der Regel EWE Netz. Zweitens: die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Das Marktstammdatenregister ist eine zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur. Dort werden alle Anlagen erfasst, die Strom erzeugen oder speichern. Dazu gehören PV-Anlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke. Ohne gültigen Eintrag drohen Nachteile bei der Einspeisevergütung.
In welcher Reihenfolge läuft das ab?
Zuerst meldest du die Anlage bei EWE Netz an. EWE Netz prüft die technischen Angaben und gibt die Anlage für die Einspeisung frei. Dann wird der Zähler getauscht. Nach der Inbetriebnahme trägst du die Anlage im MaStR ein.
Für Balkonkraftwerke gilt ein vereinfachtes Verfahren. Sie müssen nur im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Eine eigene Anmeldung beim Netzbetreiber ist dafür nicht nötig.
